09.11.2021, 11:15 uhr
stvo-update - das sind die neuen bußgelder ab heute
das kann teuer werden: eigentlich sollten schon letztes jahr im april neue regeln für den straßenverkehr kommen, es gab allerdings einen formfehler, also wurden die geplanten regeln erst einmal auf eis gelegt. jetzt steht aber fest: am 09. november 2021 tritt der neue bußgeldkatalog in kraft. mit den neuen regeln sollen vor allem radfahrer und fußgänger besser geschützt werden, carsharing und elektroautos sollen vorteile bekommen. wer rast, eine rettungsgasse missbraucht oder andere behindert, wird härter bestraft.
wir haben hier die wichtigsten updates der verkehrsregeln für dich:
- das unerlaubte nutzen einer rettungsgasse wird nun genau so bestraft, wie keine rettungsgasse für einsatzfahrzeuge zu bilden. es drohen bußgelder zwischen 200 und 320 euro, ein monat fahrverbot und zwei punkte.
- das halten auf fahrrad-schutzstreifen – also den mit gestrichelten linien abgetrennten streifen – ist von jetzt an verboten. bisher war halten bis zu drei minuten erlaubt. parken auf geh- und radwegen wird ebenfalls teurer, für diese verstöße werden strafen bis zu 110 euro fällig. .
- laster über 3,5 tonnen müssen innerorts beim rechtsabbiegen in schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit rad- oder fußverkehr gerechnet werden muss. strafe: 70 euro und ein punkt.
das kostet rasen ab dem 09. november:
überschreitungen in km/h | innerorts | außerorts |
---|---|---|
bis 10 | 30€ | 20€ |
11-15 | 50€ | 40€ |
16-20 | 70€ | 60€ |
21-25 | 115€ | 100€ |
26-30 | 180€ | 150€ |
31-40 | 260€ | 200€ |
41-50 | 400€ | 320€ |
51-60 | 560€ | 480€ |
61-70 | 700€ | 600€ |
über 70 | 800€ | 700€ |
gilt für normale pkw bis 3,5t
schneller punkte und fahrverbot
- innerorts reichen von jetzt an 21 kilometer pro stunde mehr als erlaubt, um – neben 115 euro strafe und einem punkt – einen monat fahrverbot zu kassieren. außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten mal der führerschein für einen monat weg sein.
- teurer wird das zu schnelle fahren auch. innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen bußgelder bis zur 20-km/h-marke. bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 euro, bis 15 km/h 50 euro und bis 20 km/h 70 euro. darüber bleibt alles, wie es ist. außerhalb von orten sind es nun 20, 40 und 60 euro.
höhere strafen für falschparker
- parken auf geh- und radwegen kostet nun 55 statt 20 euro. wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer: bis 110 euro & ein punkt.
- parken und halten in der zweiten reihe wurde bisher mit 20 euro geahndet, jetzt sind es 55. mit behinderung, gefährdung oder sachbeschädigung wird es teurer: bis 110 euro, auch hier droht ein punkt.
- parken auf einem parkplatz für schwerbehinderte wird künftig mit 55 euro geahndet.
- strafen für unerlaubtes parken an engen oder unübersichtlichen stellen werden von 15 auf 35 euro angehoben, wenn andere dadurch behindert werden bis 55 euro.
- auch parken im halteverbot wird teurer: statt bis zu 15 euro fallen nun bis zu 25 euro an, mit behinderung anderer und länger als eine stunde können es bis zu 50 euro werden.
- allgemeine verstöße beim parken, etwa wenn die parkuhr abläuft oder die parkscheibe fehlt, werden mit mindestens 20 statt wie bisher 10 euro geahndet und können je nach dauer bis 40 euro kosten. allgemein das halteverbot zu missachten kann mit 20 statt 10 euro geahndet werden, kommt es zur behinderung mit 35 statt 15.
beim abbiegen besonders aufpassen
- wer beim abbiegen anderen die vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss mit 40 statt bisher 20 euro rechnen. wenn jemand gefährdet wird, verdoppelt sich die mögliche strafe von 70 auf 140 euro, zusätzlich zum punkt droht nun auch noch ein monat fahrverbot.
- beim ein- und aussteigen nicht aufzupassen, kann ebenfalls teurer werden: 40 euro sind möglich, mit sachbeschädigung 50 euro.
- die vorschriftswidrige nutzung von gehwegen, radwegen auf der linken seite oder seitenstreifen oder verkehrsinseln durch fahrzeuge wird mit 55 euro bis 100 euro geahndet.
höhere strafen für "poser"
- "auto-posing" heißt es, wenn man unnötig hin- und herfährt und dabei menschen mit lärm und abgas belästigt. die geldbuße dafür wird von bis zu 20 euro auf bis zu 100 euro angehoben.
- für radfahrer wird es teurer, unerlaubt auf dem bürgersteig zu fahren: es fallen 25 euro an, mit gefährdung 35 euro.
- einfahrverbote für bestimmte gewichtsklassen und fahrzeugtypen oder alle fahrzeuge – also den weißen querstrich auf rotem grund – zu missachten, kann doppelt so teuer werden: 40 statt 20 beziehungsweise 50 statt 25 euro.