bushido - seine texte stehen vor gericht
bushidos umstrittenes album 'sonny black' darf seit jahren nicht an kinder und jugendliche verkauft werden. 2015 landete es auf dem index der bundesprüfstelle für jugendgefährdende medien. die begründung: die titel verherrlichten gewalt und einen kriminellen lebensstil. heute ist der fall thema vor dem bundesverwaltungsgericht in leipzig.
hintergund: der berliner rapper klagte gegen den listeneintrag, das verwaltungsgericht köln wies die klage ab. im berufungsverfahren entschied das oberverwaltungsgericht münster für bushido: die bundesprüfstelle habe nicht sorgfältig genug zwischen jugendschutz und kunstfreiheit abgewogen. zudem wurde bemängelt, dass die bundesprüfstelle vor ihrer entscheidung nicht die künstler angehört hatte, die neben bushido am album mitwirkten. auch die wegen antisemitismus-vorwürfen in die schlagzeilen geratenen rapper kollegah und farid bang waren beteiligt.
jetzt muss das bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob es fehler im verfahren gab. das gericht ließ offen, ob es auch über inhaltliche aspekte urteilen wird.
neben dem für und wider von texten über drogenhandel, "hurensöhne", "drecksbullen" und der diffamierung von frauen und homosexuellen wirft der prozess weitere fragen auf: das album ist im internet trotzdem mit wenigen klicks zugänglich, welchen sinn hat also ein index in zeiten der digitalisierung?
statt vorzugeben, was für kinder und jugendliche geeignet ist, fordert marc urlen vom deutschen jugendinstitut im interview der deutschen presse-agentur mehr medienkompetenz. außerdem werde durch eine tabuisierung ein datenträger für die jugendliche zielgruppe erst recht interessant. heinz hilgers, präsident des deutschen kinderschutzbunds, meint: den jugendschutz aufzugeben, nur weil es schwerer wird, ihn durchzusetzen, mache auch keinen sinn.